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Absetzbarkeit von FerienwohnungenFerienwohnungen nicht mehr automatisch steuerlich begünstigt
Nach einem neuen Rechtsspruch des Bundesfinanzshofes wird es für die Inhaber von Feriendomizilen zukünftig schwieriger, Einbußen, die sie mit der Vermietung erzielen, steuerlich einzubringen.
Ist es den Eigentümern nicht möglich, ihre Wohnung über das ganze Jahr hinweg an verschiedene Urlauber zu vermieten, ist es an ihnen, zu beweisen, dass ihre Ferienwohnung höchstens ein Viertel weniger vermietet wird, als es an dem Ferienort üblich ist. Dies ist fast nicht machbar, weil es häufig keine abbildenden Angaben darüber gibt, wie die dortigen Vermietungszeiten sind.
Also muss der Vermieter, will er verhindern, dass der Fiskus die Ferienunterkunft also steuerlich nebensächliches Hobby ansieht, nachweisen, dass er in Zukunft Gewinne mit der Vermietung erzielt.
Ein Hobby ist nämlich nicht steuerlich absetzbar.
Quelle u.a. www.test.de
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