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BGH weiterhin für Mieter

Der Bundesgerichtshof bekräftigt sein Urteil zu Renovierungsklauseln


Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass starre Renovierungsfristen in Mietverträgen, die den Mietern feste Zeiträume für die Renovierung vorschreiben, ungültig sind. Diese Klauseln nehmen keinen Bezug auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung und Wände und benachteiligen die Mieter einseitig. Mieter mit unflexiblen Klauseln in ihrem Mietvertrag müssen in einem solchen Falle überhaupt nicht renovieren.

Viele Vermieter haben nun versucht, die Kosten, die Ihnen entstehen, weil sie selbst renovieren müssen, über eine Erhöhung der Miete auf die Mieter abzuwälzen.

Dies ist jedoch nun ebenfalls vom BHG nicht abgesegnet worden. Er stellte sich diesbezüglich weiterhin auf Mieterseite und setzte fest, dass eine solche Maßnahme keinerlei Rechtsgültigkeit besäße (Az: VIII ZR 118/07).

Mieten dürfen nur nach Modernisierungen erhöht werden, oder wenn sie dem aktuellen Mietspiegel stark unterliegen.


Quelle u.a. http: www.ksta.de
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