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Eigenbedarf - was ist zu beachten

Kündigung wegen Eigenbedarfs muss korrekt ablaufen

Wenn einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt wird und dieser erledigt sich innerhalb der Kündigungszeit wieder, muss der Vermieter seinem Mieter sofort davon in Kenntnis setzen und diesem eine Weiterführung des Mietvertrages offerieren. Andernfalls kann es für ihn teuer werden.

Er kann dazu verpflichtet werden, die Ausgaben, die der Mieter wegen des Umzugs hatte, zu erstatten. Das kann von den Umzugskosten über die Kosten für den Immobilienmakler und die Suchanzeigen in Printmedien gehen. Außerdem muss er, wenn der Mieter nun eine höhere Miete zahlen muss, für die Mehrkosten aufkommen. 

Wenn es gar keinen echten Eigenbedarf gibt, ist dies Betrug und damit eine Straftat, die geandet werden kann. Zusätzlich kann der betrogene Mieter Schadensersatz verlangen - auch, wenn er wegen der Irreführung schon einer Beendigung des Mietvertrages zugestimmt hatte.

Ein Vermieter darf nur wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn es im selben Haus keine andere freie Wohnung gibt, die der gekündigten Wohnung gleichkommt.


Quelle u.a. www.sueddeutsche.de
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