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Finanzamt hilft bei UmzugFalls Sie näher an Ihre Arbeitsstelle ziehen möchten: Das Finanzamt erkennt sämtliche Umzugskosten als Werbungskosten an - solange die Begründung stimmt. Das wurde vom Finanzgericht München entschieden.
Es muss sich um einen berufsbedingten Umzug handeln. Das ist der Fall, wenn sich die Fahrzeit zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verkürzt. Allerdings dürfen keine privaten Gründe ausschlaggebend sein wie zum Beispiel eine Scheidung. Dann werden die Umzugskosten nicht vom Finanzamt anerkannt.
Ausnahme: Wenn sich zum Beispiel eine gößer werdende Familie zu einem Umzug aus einer Wohnung in ein größeres Haus entschließt, werden die Umzugskosten anerkannt. Dies geschieht aus freien Stücken und nicht aus der Situation einer Scheidung heraus. Quelle u.a. Capital.de
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