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Halteverbot: Abschleppen erlaubtDas Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass es unerheblich ist, ob ein Fahrzeug, welches im absoluten Halteverbot parkt, eine Behinderung für den Verkehr darstellt oder nicht. Es darf in jedem Fall abgeschleppt werden und die Kosten dafür muss der Fahrzeughalter tragen. Unter dem Aktenzeichen VG11K27910 wurde dies rechtskräftig, nachdem ein Fahrzeughalter, dessen Auto abgeschleppt worden war, dagegen geklagt hat, da er meinte, es sei nicht erkennbar, warum dort absolutes Halteverbot besteht. Quelle u.a. RP Online
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