Umzug | Umzug Ratgeber | Umzug Nachrichten | Hartz IV- größere Wohnung nicht erlaubt
Hartz IV- größere Wohnung nicht erlaubtALG II Empfänger dürfen nicht automatisch in eine größere, angemessene Wohnung ziehen.
Auch wenn ALG II Empfänger grundsätzlich einen Anspruch auf eine gewisse Wohnungsgröße haben, ist es dennoch nicht automatisch rechtens, von einer kleineren in eine größere Wohnung umzuziehen, nur weil diese den Wohnstandard heben würde.
Gibt es keinen triftigen Grund für einen Umzug, ist dieser nach Ansicht der ARGE nicht nötig und wird verwehrt. Das Thüringer Landessozialgerichts (LSG) unterstützt diese Haltung der ARGE in seinem Urteil (L 9 AS 586/09 ER). In diesem Fall wollte eine Hartz-IV-Empfängerin von einer Ein-Raum-Wohnung mit 35 Quadratmetern in eine Zwei-Raum-Wohnung mit 45 Quadratmetern umziehen. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft verweigerte die Zahlung der nun höheren Miete mit dem Argument, dass die bisherige Wohnung den grundlegenden Bedürfnissen einer einzelnen Person gerecht werde. Quelle u.a. http: www.az-web.de
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