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Heizsysteme: Neue F
Veränderte Konditionen gelten jetzt für die Förderung des Einbaus von Pelletheizungen, Wärmepumpen und Heizkesseln: „Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt“, erläutert Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Dies gilt ebenso beim Einbau von Wärmepumpen.
Soll ein durch Solarkollektoranlagen unterstützter Heizkessel ausgetauscht werden, muss neuerdings ebenfalls ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. „Das Heizsystem muss dabei unter den neuen Bedingungen getestet werden – das bietet ein großes Einsparpotenzial“, sagt Körber. Außerdem müssen Einbau und Abgleich von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Als Nachweis dafür kann der Verbraucher die Rechnung zusammen mit dem Antrag für den Zuschuss an das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schicken. Quelle u.a. n-tv.de
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