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Jobcenter verschuldet Kündigung
ARGE zahlt unpünktlich und Vermieter kündigt die Wohnung
Wenn ein Jobcenter sich dazu verpflichtet, die Zahlungen der Miete direkt an den Vermieter zu tätigen, kann man den Mieter nicht für verspätete Zahlungen zur Verantwortung ziehen.
Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt die Miete mehrmals einige Tage zu spät überwiesen. Der Vermieter kündigte den Mietern daraufhin die Mietwohnung fristlos. Zusätzlich versuchte er vor Gericht, eine Räumung der Wohnung zu rechtfertigen.
Das Gericht gab jedoch dem Beklagten Recht, denn dieser könne nichts für die unpünktlichen Mietzahlungen des Sozialamtes und sei deshalb auch nicht dafür zur Verantwortung zu ziehen (Az: VIII ZR 64/09). Quelle u.a. http: www.tarife-verzeichnis.
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