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Keine Routinekontrolle durch VermieterVermieter dürfen die Wohnung ihres Mieters nicht grundlos besichtigen
Eine Kontrolle der Wohnung ist nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt. Vermieter haben kein Recht dazu, sie regelmäßig zu besichtigen und den Zustand zu überprüfen. Dies entschied das Landgericht München II (Az.: 12 S 1118/08).
Auch wenn der Eigentümer versucht eine entsprechende Klausel, die Ihm das Recht auf routinemäßige Besuche sichern soll, im Vertrag zu vereinbaren, ist dies nicht rechtens. Im vorliegenden Fall bekam der Mieter, welcher seinem Vermieter den Eintritt verwehrte, Recht. Der Vermieter musste zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Quelle u.a. http: www.fair-news.de
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