Nachdem bereits in Schleswig-Holstein, Hessen und Brandenburg die Regelung eingeführt wurde, dass Autofahrer bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ihr Kennzeichen behalten dürfen, zieht nun auch Sachsen nach.
Möglicherweise tritt die Regelung bereits zum 1. Juli in Kraft. Dann müssten Autofahrer ihr Fahrzeug nach dem Umzug zwar noch ummelden und die neue Adresse in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, Ausgaben für ein neues Kennzeichen könnten aber gespart werden.