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Mietminderung nicht erstattungsfähig

Geminderte Miete - darf sie zurück gefordert werden?


Wenn die Miete wegen starker Mängel gemindert wird, darf der Eigentümer diese nicht nachträglich zurück fordern, wenn er die Mängel behoben hat.

Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnung während der Mietzeit in Schuss zu halten und alle auftretenden Schäden zu beseitigen. Tut er dies nicht, ist der Mieter dazu berechtigt, die Miete entsprechend zu kürzen. Er muss den Vermieter allerdings, unter Setzung einer Frist , zuvor zu einer Beseitigung der Schäden auffordern. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Miete gekürzt werden.
Wenn alle Defizite beseitigt sind, muss der Mieter wieder die volle Miete zahlen. Die zuvor gekürzte Miete darf jedoch nicht im Nachhinein vom Vermieter zurück verlangt werden.


Quelle u.a. www.morgenpost.de
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