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Modernisierung muss Standard entsprechenNach Einbau neuer Fenster verringerte sich der Schallschutz, aber Vermieter wollte nicht nachbessern
Vermieter sind dazu verpflichtet, sich an gültige Maßstäbe zu halten, wenn sie Umbauten an der Wohnung vornehmen.
Im vorliegenden Fall hat ein Mieter auf Nachbesserung geklagt, weil die neu eingebauten Isolierglasfenster nicht hielten, was der Vermieter zuvor versprochen hatte. Die Lärmbelästigung von außen, speziell der Verkehrslärm, sollte sich reduzieren. Statt dessen war es lauter als vor der Maßnahme.
Der Vermieter wollte keine Mangelbeseitigung vornehmen, mit der Begründung, der Lärm wäre zuvor schon da gewesen und außerdem sei eine Beruhigung der Verkehrsituation in Sicht, welche für mehr Ruhe sorgen würde. Dies ließen die Richter vom Landesgericht Berlin jedoch nicht gelten.
Ein bestellter Sachverständiger bescheinigte, dass der gegebene Schallschutz mit 33 Dezibel gut fünf Dezibel unter der DIN 4109 Norm liege, dies sei eine deutliche Einschränkung der Wohnqualität. Der Vermieter muss nachbessern (Az. 67 S 64/07).
Grundsätzlich müssen sich Vermieter bei etwaigen Umbaumaßnahmen an derzeitige Richtlinien halten. Der Mieter hatte hier die Kosten der Modernisierung über eine Mieterhöhung mitgetragen, also hat er auch das Recht auf spürbare Verbesserung
Quelle u.a. www.morgenpost.de
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