Die Zeit der Nebenkostenabrechnungen ist da - wurde zuviel gezahlt, muss zügig erstattet werden
Der deutsche Mieterschutzbund plädiert aber darauf, dem Vermieter eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu zugestehen, auch wenn dieser zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet ist.
Hat der Mieter jedoch eine Nachzahlung zu leisten, muss er sich ebenso diese an diese Regelung halten.
Sollte der Vermieter nicht fristgerecht zahlen, kann der Mieter seine Vorauszahlungen der Nebenkosten temporär stoppen, sollte aber seinen Vermieter davon schriftlich in Kenntnis setzen.
Bei einem Auszug kann der Mieter zuviel gezahlte Nebenkosten bis zu drei Jahren danach zurück fordern, erst dann setzt die Verjährungsfrist ein.