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Quittung statt BescheinigungVermieter müssen keine Mietfreiheit bescheinigen
Viele Vermieter bestehen darauf, von ihrem zukünftigen Mieter eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass im vorigen Mietverhältnis keine Mietzahlungen offen sind.
Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass es keine Verpflichtung seitens des Vermieters gibt, diese Bescheinigung auszustellen.
Dieser Nachweis könne weitreichende Folgen für den Vermieter haben, da er mit seiner Unterschrift auf weitere Forderungen dem Mieter gegenüber verzichte. Käme es später zu einem Streit wegen ausstehender Zahlungen, habe der Vermieter keine Handhabe gegen seinen (ehemaligen) Mieter.
Alles, was Mieter verlangen könnten, sei die Ausstellung einer Quittung über die eingegangenen Mietzahlungen Quelle u.a. http: news.myimmo.de
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