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Schnee auf Auto schEin zugeschneiter Strafzettel schützt nicht davor, das Bußgeld zahlen zu müssen. KFZ-Halter sind dazu verpflichtet alle 3 Tage nach ihrem PKW zu schauen, denn: es kann sein, dass die Stadt mobile Halteverbote anordnet, die beim Parken des Fahrzeugs noch nicht standen. Anders verhält es sich bei zugeschneiten Verkehrsschildern: sollten Halteverbotsschilder nicht zu erkennen sein, muss der Verkehrsteilnehmer nicht auf diese achten, teilt der Verkehrsexperte Jörg Elsner, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit. Quelle u.a. http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1084882
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