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Versicherungen nicht MieterpflichtVermieter können den Mieter im Mietvertrag nicht dazu zwingen, Versicherungen abzuschliessen.
Viele Vermieter bestehen auf Hausrat- und Haftpflichtversicherungen bei ihren Mietern und versuchen auch, dies mit Klauseln im Mietvertrag durch zusetzen. Sie befürchten, im Falle einer Beschädigung an der Wohnung oder dem eingebauten Mobiliar die Kosten für die Reparatur selbst tragen zu müssen.
Dies ist rechtlich jedoch nicht wirksam, denn Dinge, die Versicherungsrecht berühren, gehören nicht in Mietverträge. Außerdem seien die Folgekosten für die Mieter bei Vertragsabschluss nicht absehbar.
Eine private Haftpflichtversicherung ist aber für jeden wichtig, ganz abgesehen davon, ob der Vermieter sie fordert oder nicht. Bei einem Schaden, der andere Mieter betrifft, wie ein Wasserschaden durch eine defekte Waschmaschine, läuft man schnell Gefahr, die Kosten nicht tragen zu können. Allerdings muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er seinen eigenen Hausrat versichern möchte. Möbel und Geräte des Vermieters werden bei Beschädigungen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Quelle u.a. www.sueddeutsche.de
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