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Wohnflächenberchnung mit Balkon

Wie wird der Balkon berechnet?


Je nachdem, wie alt Ihr Mietvertrag ist, zählt Ihr Balkon zur Hälfte oder nur zu einem Viertel zur Wohnfläche dazu.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Balkone und Dachterrassen zur Hälfte berechnet werden dürfen, wenn der Mietvertrag vor dem Jahre 2004 geschlossen wurde (Az. VIII ZR 86/08). Terrassen könnten mit einem kleineren Anteil berechnet werden, wenn dies gesondert vereinbart würde oder ortsüblich sei.

Alle Mietverträge, die nach dem Jahre 2004 unterzeichnet wurden, haben andere Regelungen. Hier darf die Fläche von Balkonen und Terrassen nur noch zu einem Viertel angerechnet werden. Handelt es sich allerdings um einen Balkon in besonders guter Lage, darf die Fläche bis zur Hälfte für die Berechnung herangezogen werden.

Wenn Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung vermessen und dabei herausfinden, dass diese um mehr als 10 Prozent geringer ist, als im Mietvertrag angegeben, ist es rechtens, die Miete zu mindern. Auch rückwirkend.

Über die Höhe der Mietminderung sollten Sie sich bei Ihrem Mieterverein erkundigen.


Quelle u.a. http: www.test.de
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