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Wohnungsbesichtigung, was ist erlaubt

Rechte der Mieter bei Wohnungsbesichtigungen


Wenn ein Mieter aus der Wohnung auszieht, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Wohnung neuen Interessenten zu präsentieren. Allerdings maximal drei Mal im Monat für je höchstens 45 Minuten. Dies muss in Absprache mit den derzeitigen Mietern erfolgen und sich gegebenenfalls nach deren Berufstätigkeit richten (Landgerichts Frankfurt/Main, Az.: 2/17 S 194/01).

Außerdem muss der Mieter sein Einverständnis geben, wenn die Interessenten Fotos der Wohnung machen möchten.

Sachverständige und Architekten dürfen vom Vermieter mitgebracht werden, aber dies muss sich im Rahmen halten. Der Eigentümer darf nicht mit zu vielen Personen erscheinen.
Diese müssen zwar ihre Schuhe nicht ausziehen, das kann der Mieter nicht verlangen, allerdings kann er darauf bestehen, dass Überschuhe getragen werden.


Quelle u.a. www.schwarzwaelder-bote.de
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