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Yorkshire-Terrier sind keine Kleintiere
Yorkshire-Terrier gelten nicht als Kleintiere. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt, ist diese Vereinbarung wirksam. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Haltung des Tieres, wenn der Vermieter seine Zustimmung verweigert, entschied das Amtsgericht Berlin-Spandau (Az.: 13 C 576/10).
Nach dem Deutschen Mieterbund ist die Kleintierhaltung in Mietwohnungen generell erlaubt, egal, was im Mietvertrag steht. Als Kleintiere gelten dabei Ziervögel, Zierfische, Hamster oder Schildkröten. Hundehaltung kann dagegen im Mietvertrag verboten oder von der individuellen Entscheidung des Vermieters abhängig gemacht werden. Auf die Größe des Hundes kommt es dabei nicht an: Den Mieterargumenten - Yorkshire-Terrier seien von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen – folgte das Gericht nicht. Quelle u.a. www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12166372/7249849/Yorkshire-Terrier-gilt-nicht-als-Kleintier.html
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