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Zusätzliche Kaution zweckgebunden

Außerplanmäßige Mietsicherheit muss immer zweckgebunden sein


Wenn ein Vermieter von seinem Mieter mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen drei Monatsmieten Mietkaution fordert, muss diese zusätzliche Summe für einen ganz bestimmten Nutzen herhalten und darf nicht zweckentfremdet verwendet werden.

Ein Mieter wollte im vorliegenden Fall eine Satellitenschüssel installieren.

Das Amtsgericht Köln entschied hierzu, dass ein Vermieter in einem solchen Fall eine bestimmte Summe als über die Kaution hinausgehende Sicherheit fordern darf. Die Höhe der Summe richtet sich nach den Kosten, die entstehen würden, wenn die bauliche Veränderung wieder rückgängig gemacht werden müsste.

Hier ging es um 200 Euro, die der Mieter zahlen sollte, um seine Schüssel anbringen zu dürfen. Als er ausziehen wollte, baute er die gesamte Anlage wieder ab. Allerdings stellte der Vermieter Mängel in der Wohnung fest und wollte die Kaution und die Extra Mietsicherheit dafür anrechnen.
Dies geht nicht, die zusätzliche Kaution muss der Mieter zurückzahlen, da diese sich nur auf die Satellitenanlage bezog und diese ohne Makel entfernt wurde (AZ: 222 C 480/07).


Quelle u.a. http: www.ad-hoc-news.de
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