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Zwei Obergrenzen f

Mieten dürfen nicht unbegrenzt angehoben werden. Laut Deutschem Mieterbund müssen Vermieter zwei Obergrenzen beachten. Die eine: Es darf nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert werden. Die andere: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Eventuelle Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssten begründet sein, erklären die Experten. Dabei könnten sich Vermieter auf den Mietspiegel der Gemeinde oder Vergleichswohnungen oder auch auf Sachverständigengutachten beziehen. Nicht ausreichend sei es dagegen, wenn der Vermieter einfach nur schreibe: „Alles wird teurer.“

Der Deutsche Mieterbund hat die Broschüre „Mieterhöhung“ neu aufgelegt (ISBN 978-3-933091-93-8). Sie kann für 6,00 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen oder im Internet unter www.mieterverein.de bezogen werden.


Quelle u.a. newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1202164
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