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Mietkaution - das sollten Sie wissen

Mit dem Einzug in eine neue Wohnung fällt in aller Regel auch die Zahlung einer Mietkaution an. Diese beträgt zwischen einer und maximal drei Nettokaltmieten (Miete ohne Neben- und Betriebskosten), wird von Ihrem Vermieter verzinslich angelegt und Ihnen nach Auszug aus der Wohnung inklusive der Zinsen zurückgezahlt. Wenn Sie die Mietkaution nicht in einem Betrag aufbringen können, haben Sie das Recht, diese in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen. Die erste Zahlung wird dann mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Mietkaution sparen

Wenn Sie die Mietkaution in voller Höhe nicht zahlen können oder möchten, gibt es auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief abzuschließen. Hierbei sparen Sie Bargeld und Ihr Vermieter hat eine verbriefte Sicherheit und darüber hinaus weniger Verwaltungsaufwand, da er sich um die Geldanlage nicht mehr selbst kümmern muss.

Sparen Sie die Mietkaution und beantragen Sie einen Kautionsschutzbrief direkt online.

Rückzahlung der Mietkaution

Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, muss der Vermieter Ihnen im Falle einer Barkaution die komplette Summe zurückzahlen. Dies muss allerdings nicht sofort passieren – dem Vermieter wird gesetzlich ein angemessener Zeitraum eingeräumt, zu prüfen, ob

  • die Mietzahlungen komplett geleistet wurden,
  • alle angefallenen Nebenkosten beglichen sind- hier muss auf die Abrechnung durch den Versorger gewartet werden - und
  • die Wohnung von Ihnen in einem vertragsgemäßen Zustand (auch inklusive eventuell angefallener Schönheitsreparaturen) zurückgegeben wurde.

Kosten für von Ihnen verursachte Schäden in der Wohnung, nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen und insbesondere nicht gezahlte Miet- und Nebenkosten kann der Vermieter von Ihrer Kaution abziehen. Die endgültige Rückzahlung der Mietkaution ist spätestens nach sechs Monaten fällig.
Erfahrungsgemäß ist die Rückzahlung der Mietkaution einer der häufigsten Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern – sollten Sie hier Schwierigkeiten bekommen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei Ihrem örtlichen Mieterverein. Dort finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie gegebenenfalls auch in einem Prozess begleiten können.

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