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Umzugsgründe und Hartz IVEs gibt unterschiedliche Gründe, aus denen Hartz-IV-Empfänger umziehen müssen. Von diesen Gründen hängt die finanzielle Beteiligung der regionalen Arbeitsgemeinschaften ab.
Rechtlich erforderliche Umzüge
Von rechtlich erforderlichen Umzügen spricht man, wenn die Wohnung des ALG II Empfängers laut ALG-II-Gesetz zu groß ist. Für eine einzelne Person sind 45 Quadratmeter Wohnfläche laut Sozialgericht angemessen. Jede weitere in dem Haushalt lebende Person hat einen zusätzlichen Anspruch auf 15 Quadratmeter mehr. Also darf eine vierköpfige Familie eine 90 Quadratmeter große Wohnung bewohnen. Die Kosten dafür würden von der ARGE übernommen. Ist die Wohnung größer, kann die Behörde auf einen Umzug bestehen. Die Kosten dafür werden anteilig übernommen. Der Umzugswagen wird beispielsweise voll bezahlt, aber ein Fahrer für diesen wird nur finanziert, wenn der ALG-II-Empfänger nachweisen kann, dass er gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, die Führung des LKW zu übernehmen. Für die Umzugshelfer wird von einigen Ämtern ein kleines Handgeld bewilligt.
Umzug aus privaten Gründen
Für privat erforderliche Umzüge werden in bestimmten Fällen die gleichen Kosten wie bei den rechtlich forcierten Umzügen übernommen. Hierzu gehören beispielsweise eine Unzumutbarkeit der bisherigen Wohnung wegen Schimmelbefalls, wenn die Kinder ein eigenes Zimmer benötigen, oder Kinder nicht bei den Eltern wohnen können, weil diese nicht in der Lage sind, sich um diese zu kümmern, oder sie sogar misshandeln. Auch wenn es nötig wird, Verwandte zu pflegen und deshalb zu ihnen zu ziehen, handelt es sich um einen Fall bei dem die Kosten anteilig übernommen werden können. Allerdings sind diese Fälle und deren Bewilligung immer Ermessenssache der Behörde oder des zuständigen Sozialgerichtes.
Komplett wird ein Umzug nur finanziert, wenn es sich um einen beruflich bedingten handelt. Dafür ist es jedoch erforderlich, einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorzuweisen.
Um Umzugskosten als Hartz-IV-Empfänger erstattet zu bekommen, müssen Sie je drei Kostenvoranschläge für entweder das Umzugsunternehmen oder den Umzugswagen vorlegen:
Umzugsunternehmen finden: Online Angebote für den Umzug abfragen. Umzugswagen mieten: Online Preise für den Umzugswagen vergleichen. Quelle u.a. www.wdr.de
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