ganz einfach:
Bedenken Sie, daß für eine Halteverbotszone knapp 150 kg Material mit sperrigen Metallstangen und dreckigen Schilderfüßen zu bewegen ist. Paßt das in Ihr Auto und wollen Sie das hin- und herfahren?
ganz günstig:
Eine Übersicht über Preise finden Sie hier.
deutschlandweit:
Die Städte, in denen Sie ein Halteverbot bestellen können finden Sie hier.
AGB
Zu diesen Bedingungen werden Aufträge ausgeführt.
Noch Fragen?
Antworten auf oft gestellte Fragen in der Halteverbot FAQ
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Halteverbot

So einfach kommen Sie zu Ihrer Halteverbotszone:

1) Sie entscheiden, wann und wo Sie ein Halteverbot brauchen und teilen uns das rechtzeitig mit - am besten mit mehr als einer Woche Vorlauf.
Zur Bestellung oder zur Preisliste

2) Sie benötigen in jedem Falle eine behördliche Genehmigung, um ein Halteverbot einzurichten. Wenn Sie möchten, übernehmen wir den Papierkram.
Hintergrund: Halteverbot Recht und StVO

3) Wir sorgen für die richtige Beschilderung, inkl. Anlieferung, Auf- und Abbau und Beschriftung. Komplett zum Pauschalpreis - Sie haben schon genug zu schleppen.

4) Wir senden Ihnen die nötigen Unterlagen per Fax oder E-Mail.

5) Am Umzugstag können Sie abschleppen oder Ihre neuen Nachbarn von der Polizei aus dem Bett holen lassen.

6) Sie bezahlen bequem per Rechnung (Überweisung oder PayPal).

Alles klar? Dann gleich weiter zur Bestellung oder zur Preisliste
 
 

Umzug Angebote

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weitere Hinweise für Halteverbots-Bestellungen

Bitte für Halteverbot-Bestellungen beachten:

zu 1) Sie müssen den Mitbürgern Zeit geben, Ihre Halteverbotszone zu sehen und zu respektieren. Dazu hat der Gesetzgeber eine Frist festgelegt, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich lang ausfällt: In Hamburg müssen z.B. die Schilder 96 Stunden vor Geltungsdatum aufgestellt werden, das heißt, wir brauchen für einen Wochenend-Umzug ca. eine Woche Frist für Anträge und Aufstellung.
In den meisten anderen Städten gelten 3 Werktage oder 72 Stunden.

zu 2) Eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt oder Polizei) macht die aufgestellten Schilder rechtswirksam. Ohne eine Genehmigung dürfen wir keine Schilder aufstellen. Die Genehmigung benötigt einige Tage Bearbeitungs- und Postlaufzeit - je früher sie beantragt wird, desto besser. Es sind unterschiedliche hohe Verwaltungsgebühren zu entrichten - wenn wir uns um die Genehmigung kümmern, sind in den genannten Preisen schon alle Gebühren und Auslagen enthalten.

zu 3) Selbstgebaute Absperrungen sind nicht nur unsicher, sondern auch gefährlich: Davon abgesehen, daß jedermann von Ihnen aufgestellte Stühle oder Kartons beiseite räumen kann, haften Sie auch (ohne Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit!), wenn jemand durch von Ihnen im Verkehrsraum aufgebaute Gegenstände zu Schaden kommt (Umfallen, Kollision, Stürze z.B. von Radfahrern!). Desweiteren kann man Sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr belangen. Unsere Schilder entsprechen der StVO und befreien Sie von derlei Unsicherheiten.

zu 4) In den meisten Fällen gibt es amtliche Formulare, die zur Genehmigung gehören, die von uns bei Schilderaufstellung ausgefüllt werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf zu dokumentieren. Diese Unterlagen senden wir Ihnen zu (spätestens einen Tag vor Geltungsdatum, je nach Antragsdauer) und Sie müssen diese bei Inanspruchnahme der Halteverbotszone evtl. einem Beamten vorzeigen können. In einigen Fällen werden diese Dokumente auch direkt von uns an die Behörde geschickt.

zu 5) Damit Sie sich nicht gleich in der neuen Nachbarschaft unbeliebt machen oder die alten Nachbarn völlig verärgern, empfiehlt es sich, die herbeigerufenen Beamten eine sog. Halterfeststellung machen zu lassen: Hierbei wird versucht, den Halter des störenden Fahrzeugs anhand des Kennzeichens zu ermitteln und aus dem Bett zu klingeln. Erst wenn das nicht hilft sollte abgeschleppt werden.

zu 6) Wir halten die Bezahlung per Rechnung nach erbrachter Leistung nach wie vor am fairsten für beide Seiten. Wir vertrauen Ihnen, enttäuschen Sie uns nicht ;-).

 
 
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